Wie Sie Redispatch-Entschädigung nach §13a EnWG, die Kontrolle über Ihren
Direktvermarkter und die volle Anlagenverfügbarkeit automatisch sichern, aus den
Messdaten, die Ihre Anlage ohnehin erzeugt.
Für Betreiber von PV-Parks, mit und ohne SpeicherLesezeit 12 MinutenStand Juni 2026
Das Wichtigste zuerst
Vier Antworten, bevor Sie weiterlesen.
Verschenke ich Geld?
Wahrscheinlich. Jede Abregelung durch den Netzbetreiber ist nach
§13a EnWG entschädigungspflichtig, aber nur, wenn sie erkannt, berechnet
und fristgerecht geltend gemacht wird. Genau das passiert oft nicht.
Macht das nicht mein Direktvermarkter?
Teilweise, und Sie sehen meist nicht, ob er gut verkauft. Capture Rate,
Marktwert-Vergleich und Erstattungsquote machen aus Vertrauen eine nachprüfbare Zahl.
Was ändert sich gerade rechtlich?
Seit der EnWG-Novelle vom 23.12.2025 liegt der Anspruch auf
Aufwendungsersatz beim bilanziellen Ausgleich direkt beim Anlagenbetreiber, nicht
mehr nur beim Bilanzkreisverantwortlichen.
Was kostet mich der Einstieg?
Nichts. Das reine Monitoring ist dauerhaft kostenlos, keine Hardware-
Investition, keine Vorabkosten. Bezahlt wird wattsinn nur aus den Mehrerlösen, die es aktiv
erwirtschaftet: kein Risiko, nur Chancen.
Das Problem
Ihre Anlage produziert. Ob sie auch voll bezahlt wird, weiß niemand genau.
Ein moderner Solarpark liefert im Sekundentakt Messwerte: Wirkleistung pro
Wechselrichter, Einspeisung am Netzanschlusspunkt, Setpoints des Netzbetreibers. Trotzdem bleibt
für die meisten Betreiber im Dunkeln, was diese Zahlen wirtschaftlich bedeuten:
1
Abregelungen verschwinden im Rauschen.Eine Reduzierung von 100 % auf 60 % an einem Sonntagmittag sieht im Monatsreport aus
wie eine Wolke. Ohne minutengenaue Erkennung wird der Entschädigungsanspruch nie gestellt.
2
Der Direktvermarkter ist eine Blackbox.Sie erhalten eine Gutschrift, aber keinen Beleg, ob Ihr Strom über oder unter dem
Marktwert verkauft wurde, und ob bei Negativpreisen korrekt abgeschaltet wurde.
3
Ertragsverluste fallen zu spät auf.Ein verschmutzter String oder ein schwächelnder Wechselrichter kostet täglich kWh, sichtbar erst, wenn man jeden Strang einzeln gegen die anderen vergleicht.
Die Rechtslage in Klartext
§13a EnWG, was Ihnen bei Abregelung zusteht.
Greift der Netzbetreiber wegen Netzengpässen in Ihre Erzeugung ein
(Redispatch), entsteht Ihnen ein Schaden: Strom, den Sie hätten einspeisen und verkaufen
können, fällt weg. Diese Ausfallarbeit wird entschädigt. Das Prinzip:
A
Ausfallarbeit = entgangene Energiemenge.Die Differenz zwischen dem, was die Anlage hätte produzieren können (Verfügbar-Linie),
und dem, was sie nach der Anweisung tatsächlich eingespeist hat.
B
Bewertung nach Ihrem Vergütungsanspruch.Die entgangene Menge wird mit dem für Sie maßgeblichen Erlös bewertet, in der Praxis dem
höheren Wert aus anzulegendem Wert zzgl. Vermarktungsentgelt, vertraglichem Mindesterlös
und dem durchschnittlichen Börsenpreis im Eingriffsfenster.
C
Geltendmachung mit Nachweis.Anspruch entsteht nicht automatisch auf dem Konto. Er muss, mit nachvollziehbarer
Datengrundlage, beim richtigen Adressaten eingereicht werden.
Neu seit 23.12.2025: Mit der EnWG-Novelle (§14 Abs. 1b) liegt der gesetzliche Anspruch auf
Aufwendungsersatz für den bilanziellen Ausgleich direkt beim Anlagenbetreiber statt wie
bisher beim Bilanzkreisverantwortlichen. Die konkrete Höhe legt die Bundesnetzagentur fest; bis
dahin gilt das BDEW-Mischpreisverfahren als Übergangslösung. Wer betroffen ist, sollte den eigenen
Direktvermarktungsvertrag prüfen, viele Verträge regeln den Anspruchsweg (Abtretung an den
Vermarkter oder Direkteinreichung beim Netzbetreiber) unterschiedlich.
Dieses Whitepaper erklärt den Mechanismus
allgemeinverständlich und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Konkrete Ansprüche hängen von
Ihrem Netzbetreiber, Ihrem Vermarktungsvertrag und der jeweils gültigen BNetzA-Festlegung ab.
Genau hinschauen lohnt sich
Drei Gründe, warum eine Anlage gedrosselt fährt: nur einer wird erstattet.
Wenn Ihre Anlage weniger einspeist, als sie könnte, ist das nicht automatisch
ein Entschädigungsfall. wattsinn trennt die Ursachen sauber, denn nur die richtige Einordnung
hält vor dem Netzbetreiber stand.
Netzbetreiber-Abregelung (Redispatch)
Erstattungsfähig
Der Netzbetreiber senkt den Wirkleistungs-Setpoint wegen eines Netzengpasses. Das ist der
klassische §13a-Fall, die Ausfallarbeit wird berechnet und der Anspruch erstellt.
Vermarkter-Eingriff (Direktvermarktung)
Kommerziell
Ihr Direktvermarkter regelt bei niedrigen oder negativen Preisen herunter. Das ist eine
wirtschaftliche Entscheidung, kein Netzeingriff und damit nicht vom
Netzbetreiber erstattungspflichtig. Wird es fälschlich als Redispatch eingereicht, fällt es auf.
Blindleistungsregelung zur Spannungsstützung, Hardware- oder Temperaturgrenzen reduzieren die
Wirkleistung, ohne dass ein Setpoint-Eingriff vorliegt. „Eingeschränkt", nicht „abgeregelt", wichtig für ehrliche Reports.
Diese Unterscheidung ist der Kern. Ein falsch eingereichter Anspruch beschädigt Ihre
Glaubwürdigkeit beim Netzbetreiber mehr, als ein nicht gestellter Anspruch kostet. wattsinn
klassifiziert jede Episode automatisch und macht nur echte Redispatch-Fälle geltend.
Wie wattsinn daraus Geld macht
Aus Rohmesswerten wird ein fertiger Anspruch.
Der Industrie-PC vor Ort liest Wechselrichter, Park-Controller und
Netzanschluss-Zähler herstellerunabhängig aus (Modbus, SunSpec). Die Rohmessdaten sind die einzige
Wahrheitsquelle, alles Weitere wird daraus abgeleitet, nachvollziehbar und revisionssicher.
1
Erkennen.In 5-Minuten-Schritten vergleicht der Agent Setpoints, Verfügbar-Leistung und tatsächliche
Einspeisung. Jede Abregelung wird minutengenau zu einer Episode zusammengefasst, mit Ursache.
2
Berechnen.Die Ausfallarbeit (kWh) wird aus der Fläche zwischen Verfügbar- und Ist-Linie integriert und
mit Ihrem maßgeblichen Erlös bewertet, Mindesterlös-Regel inklusive.
3
Geltend machen.Aus jeder erstattungsfähigen Episode entsteht ein fertiger Anspruch mit Datengrundlage, adressiert an Netzbetreiber oder Direktvermarkter, je nach Vertrag. Auf Wunsch automatisch versendet.
4
Kontrollieren.Capture Rate, Marktwert-Vergleich (gegen den BNetzA-Marktwert Solar), Erstattungsquote und
Negativpreis-Compliance zeigen schwarz auf weiß, ob Vermarkter und Anlage liefern.
Und nebenbei
Jeder String, jeder Wechselrichter: einzeln im Blick.
Verfügbarkeit ist der zweite Hebel. wattsinn überwacht jeden Wechselrichter
einzeln und vergleicht die Stränge gegeneinander. Verschmutzung, Defekte oder ein abdriftender String
werden als Antwort gemeldet, „Strang 14 liefert 12 % unter dem Feld", bevor Ertrag verloren geht.
Beispielrechnung indikativ
Was ein einziger Eingriff wert sein kann.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel für eine vierstündige Netzbetreiber-Abregelung
an einem sonnigen Tag. Die Zahlen sind illustrativ und ersetzen keine
anlagenspezifische Berechnung.
Redispatch-Episode · Beispieltag
Verfügbare Leistung im Fenster (Ø)
1.800 kW
Reduziert auf Setpoint
60 %
Dauer des Eingriffs
4,0 h
Ausfallarbeit (entgangene Menge)
2.880 kWh
Maßgeblicher Erlös (Mindesterlös-Regel)
6,2 ct/kWh
Entschädigungsanspruch (eine Episode)
≈ 179 €
Klingt klein? Es ist eine
Episode. Über ein Jahr summieren sich an netzkritischen Standorten Dutzende solcher Eingriffe.
Auf einem realen Referenz-Solarpark (2.700 kWp) wurden so 100 % der Abregelungen
dokumentiert, jede einzelne belegbar, statt im Monatsmittel zu verschwinden.
100 %
der Abregelungen dokumentiert
Referenz-Solarpark, 2.700 kWp
7
Wechselrichter einzeln überwacht
String- & WR-Monitoring
5 Min
Neuberechnung des Fahrplans
über 96 h, 15-Min-Schritte
Ihr Mehrwert in Zahlen
Drei Hebel, und keiner kostet Sie etwas vorab.
Eine einzelne Episode klingt klein. Übers Jahr und über drei Hebel summiert sich
der Mehrwert spürbar. Alle Zahlen sind indikativ und werden für Ihre Anlage konkret
berechnet, im kostenlosen Monitoring, bevor Sie irgendetwas entscheiden.
1 · Zurückgeholte Redispatch-Entschädigung
§13a EnWG
Jede Netzbetreiber-Abregelung wird erkannt, berechnet und geltend gemacht. An netzkritischen
Standorten summieren sich Dutzende Episoden pro Jahr, aus „verschwindet im Monatsmittel" wird
ein belegbarer, oft vierstelliger Jahresbetragindikativ.
2 · Mehr Erlös durch Kontrolle & Verfügbarkeit
laufend
Der Capture-Rate-Vergleich deckt schwache Vermarktung auf, das String-Monitoring fängt
Ertragsverluste früh ab. 1 % mehr Verfügbarkeit auf 2.700 kWp sind rund
27.000 kWh, grob ~1.600 € pro Jahrindikativ, Jahr für Jahr.
3 · Schutz vor Negativpreis-Verlusten
§51 EEG
Bei längeren Negativpreis-Phasen kann die Förderung entfallen. wattsinn erkennt diese Stunden,
dokumentiert korrektes Verhalten und schützt so Ihren Anspruch, ein Verlust, den man sonst
erst auf der Jahresabrechnung bemerkt.
Kein Risiko, nur Chancen: Das reine Monitoring ist
dauerhaft kostenlos, keine Hardware-Investition, keine Vorabkosten. Bezahlt wird wattsinn
nur aus den Mehrerlösen, die es aktiv erwirtschaftet. Im schlechtesten Fall wissen Sie endlich
genau, was an Ihrer Anlage passiert. Im besten Fall verdienen Sie deutlich mehr.
Noch kein Speicher?
Der BESS-Check: rechnet automatisch, ob sich ein Batteriespeicher lohnt.
Ein Speicher ist nicht für jeden Park sinnvoll, aber für viele der größte
ungenutzte Hebel. wattsinn beantwortet die Frage datenbasiert statt aus dem Bauch: aus genau den
Einspeise- und Preisdaten, die ohnehin schon erfasst werden.
1
Lohnt es sich überhaupt?Der Optimierer rechnet Ihren realen Lastgang gegen historische Börsenpreise und
Abregelungs-Stunden, und sagt klar, ob ein Speicher bei Ihnen einen positiven Business Case hat.
2
Welche Größe ist optimal?Statt Katalog-Schätzung simuliert wattsinn mehrere Auslegungen (kWh / kW) und schlägt die
Speichergröße mit dem besten Verhältnis aus Investition und Mehrerlös vor.
3
Wie rechnet es sich?Sie erhalten einen 25-Jahre-Wirtschaftlichkeitsfall aus Arbitrage, Spitzenlast-Kappung und
Vermarktung, mit Amortisationszeit, Rendite und jährlichem Mehrerlös in Euro.
Sie haben bereits einen Speicher? Dann steuert die KI-Speichersteuerung ihn aktiv, lädt
günstig, entlädt teuer und fährt Lastspitzen ab, damit aus vorhandener Hardware der maximale Erlös
herausgeholt wird.
Das bekommen Sie
Konkret auf dem Tisch, kein abstraktes Versprechen.
Aus den Rohmessdaten Ihrer Anlage werden vier greifbare Ergebnisse, alle aus
derselben, revisionssicheren Datengrundlage.
Live-Dashboard
Einspeisung, Erlös in €/h, jeder Wechselrichter und jede Abregelung, in
Echtzeit, auch auf dem Handy.
Automatischer Monatsbericht
Redispatch-Episoden, dokumentierte Ausfallarbeit und Erlöse, fertig aufbereitet,
jeden Monat per Mail.
Fertige Anspruchsschreiben
Jede erstattungsfähige Abregelung wird zum belegbaren Anspruch, adressiert und auf
Wunsch automatisch versendet.
Direktvermarkter-Scorecard
Capture Rate, Marktwert-Vergleich und Erstattungsquote, macht aus „Vertrauen" eine
nachprüfbare Zahl.
Schnelltest
Betrifft Sie das? Sechs Fragen.
Wenn Sie auch nur zwei davon mit „ja" beantworten, lohnt sich ein genauer Blick
auf Ihre Einspeisedaten.
Ihre Anlage wurde im letzten Jahr mindestens einmal vom Netzbetreiber abgeregelt.
Sie können nicht sicher sagen, ob für jede Abregelung eine Entschädigung eingegangen ist.
Sie vermarkten über einen Direktvermarkter, ohne dessen Capture Rate nachzuprüfen.
Sie sehen Abregelung und Vermarkter-Eingriff in Ihren Reports nicht getrennt.
Ein einzelner schwächelnder Strang oder Wechselrichter würde Ihnen erst spät auffallen.
Sie haben Ihren Direktvermarktungsvertrag seit der EnWG-Novelle (12/2025) nicht geprüft.
So finden Sie es heraus: wattsinn liest Ihre vorhandenen
Geräte aus und wertet 30 Tage lang Ihre echten Einspeisedaten aus, ohne Austausch von Hardware,
ohne Verpflichtung. Am Ende sehen Sie schwarz auf weiß, was an Ihrer Anlage wirklich passiert.
Energie mit Sinn
30 Tage. Ihre Anlage. Monitoring kostenlos.
Wir schließen den Industrie-PC an, bauen Ihre Plattform auf und werten Ihre
Einspeisedaten aus. Sie sehen jede Abregelung, jeden Erlös, jeden Wechselrichter, bevor Sie
irgendetwas entscheiden.