Whitepaper · Bidirektionales Laden im Gewerbe
Seit 2026 dürfen Elektrofahrzeuge Strom zurückgeben: rechtlich sauber, technisch serienreif. Was das für die Energiekosten von Gewerbe und Industrie bedeutet, und wie der Einstieg gelingt.
Das Wichtigste zuerst
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 sind die beiden großen Hürden gefallen: keine doppelten Netzentgelte mehr für rückgespeisten Strom, keine Stromsteuer-Falle am eigenen Standort. Seit März 2026 regelt eine neue VDE-Norm den Netzanschluss verbindlich.
Anders als bei Privatkunden zählt im Gewerbe nicht der Börsenstrompreis, sondern Ihr Leistungspreis: Jedes Kilowatt gekappte Lastspitze spart je nach Netzgebiet einen dreistelligen Euro-Betrag, Jahr für Jahr. Dazu kommt mehr Eigenverbrauch Ihrer PV.
Die Serienmodelle kommen gerade: BMW verkauft das erste kommerzielle Angebot, VW, Mercedes, Renault, Hyundai und Kia folgen 2026/27. Pool- und Dienstwagen sind die realistischen ersten Kandidaten, denn sie stehen ohnehin die meiste Zeit am Standort.
Bidirektionale DC-Wallboxen (Preise fallen 2026 auf 1.500 bis 4.000 €), ein intelligentes Messsystem und ein Energiemanagement, das Lastgang, Netzentgelte und Fahrzeuge in einem Fahrplan zusammen optimiert.
Die Rechtslage
Jahrelang war bidirektionales Laden ein Pilotprojekt-Thema. Nicht weil die Technik fehlte, sondern weil das Recht es unwirtschaftlich machte. Das hat sich geändert:
Die EnWG-Novelle vom November 2025 stellt E-Fahrzeuge stationären Speichern gleich (§ 118 EnWG). Strom, der ins Fahrzeug und wieder heraus fließt, zahlt Netzentgelte nur noch einmal. Vorher war genau das der Renditekiller.
Wer Strom aus dem Fahrzeug zurückspeist, gilt nicht mehr als Energieversorger (§ 5a StromStG). Wird der Strom direkt am Standort verbraucht (genau das ist Vehicle-to-Building), fällt keine zweite Stromsteuer an.
Die VDE-AR-N 4105:2026-03 behandelt Fahrzeug plus Wallbox als Erzeugungsanlage. Bei DC-Wallboxen genügt das Zertifikat der Wallbox, das Fahrzeug muss nicht einzeln zertifiziert werden. Das macht die Anmeldung planbar.
Für den Verkauf ins Netz fehlt noch eine Festlegung der Bundesnetzagentur (erwartet Ende 2026) und eine letzte Steuerfrage. Deshalb setzt dieser Leitfaden auf V2B: Entladen hinter dem eigenen Netzanschluss. Das ist heute schon sauber, und der größere Hebel liegt ohnehin dort.
Das Prinzip
Vehicle-to-Building heißt: Ihre Fahrzeuge arbeiten wie ein Batteriespeicher, nur dass Sie die Batterien bereits gekauft haben. Vier Regeln machen daraus ein System:
Was dabei herauskommt Modellrechnung
Ein Modellbetrieb, wie wir ihn täglich sehen: Produktionsunternehmen in NRW, Mittelspannungsanschluss, 2 GWh Jahresverbrauch, 480 kW Lastspitze, 400 kWp Dach-PV, zehn elektrische Poolfahrzeuge an bidirektionalen 11-kW-Wallboxen. Die Zahlen sind illustrativ und hängen von Lastgang, Netzgebiet und Fuhrparknutzung ab.
| Steuerbare Entladeleistung (10 × 11 kW, davon konservativ 6 Fahrzeuge angesteckt) | 66 kW |
| Dauerhaft gekappte Lastspitze (mit Sicherheitsmarge) | 60 kW |
| Leistungspreis Mittelspannung, ≥ 2.500 Benutzungsstunden (reales NRW-Preisblatt 2026) | 134,32 €/kW |
| Ersparnis Leistungspreis | ≈ 8.100 €/Jahr |
| Mehr PV-Eigenverbrauch statt Einspeisung (≈ 33.000 kWh verschoben) | ≈ 2.500 €/Jahr |
| Gesamteffekt Fuhrpark | ≈ 10.600 €/Jahr |
| ≈ 1.060 € pro Fahrzeug und Jahr, mehr als die gedeckelten Privatkunden-Angebote der Autohersteller (720 €/Jahr), ohne Bindung an eine Marke oder einen Stromtarif. | |
Der Einstieg
Warum wattsinn
Die V2G-Angebote der Autohersteller vermarkten Ihre Fahrzeugbatterie am Strommarkt, für pauschal gedeckelte Beträge. Für einen Industriestandort ist das die falsche Messlatte:
Der größte Hebel liegt in Ihrem Netzentgelt: Lastspitzen, Benutzungsstunden, Hochlastzeitfenster. wattsinn optimiert Fahrzeuge, PV und Batteriespeicher gegen genau diese Größen, mit demselben Optimierer, der heute schon Großspeicher fährt.
PV, stationärer Speicher, Ladepunkte und künftig rückspeisende Fahrzeuge laufen in einem gemeinsamen Fahrplan, nicht in drei Apps dreier Hersteller, die gegeneinander arbeiten.
Ein Industrie-Rechner im Schaltschrank steuert lokal weiter, auch wenn die Internetverbindung ausfällt. Abfahrtszeiten und Lastgrenzen werden vor Ort eingehalten, nicht in einer fernen Cloud.
Offene Standards statt Markenbindung: Ihre Fahrzeuge bleiben Ihre Fahrzeuge, Ihre Wallboxen Ihre Wahl, und der Ertrag bleibt an Ihrem Standort statt im Tarifmodell eines Konzerns.
Jetzt durchrechnen lassen
Schicken Sie uns Ihren Lastgang: Wir rechnen mit echten Netzentgelten und Ihren Fahrzeug-Standzeiten aus, was Ihr Fuhrpark als Speicher leisten kann. Kostenlos und unverbindlich.
Standort-Analyse anfragenOder direkt sprechen: 02973 596 88 72 · wattsinn.de
Quellen & Hinweise
Rechtslage: EnWG-Novelle v. 13.11.2025 (BGBl. 22.12.2025, § 118 Abs. 6 EnWG, wirksam 01.01.2026) ·
Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes (BGBl. I 2025 Nr. 340, § 5a StromStG) ·
VDE-AR-N 4105:2026-03 · BNetzA-Festlegungsverfahren „MiSpeL" (Az. 618-25-02, laufend) ·
Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 20/14985 (14.02.2025).
Wirtschaftlichkeit: Agora Verkehrswende / Reiner Lemoine Institut, „Bidirektionales Laden" (Analyse Nr. 137, 11/2025) ·
Preisblatt eines NRW-Verteilnetzbetreibers 2026 (Mittelspannung, ≥ 2.500 Bh) · FfE-Feldtests BDL/unIT-e² ·
Herstellerangaben zu Wallbox-Preisen und V2G-Tarifen (Stand 07/2026).
Alle Rechenbeispiele sind illustrativ; tatsächliche Ergebnisse hängen von Lastgang, Netzgebiet, Fuhrparknutzung
und Strompreisentwicklung ab. Dieses Whitepaper ist keine Rechts- oder Steuerberatung.