Energie mit Sinn

Whitepaper · Bidirektionales Laden im Gewerbe

Ihr Fuhrpark ist
Ihr zweiter Speicher.

Seit 2026 dürfen Elektrofahrzeuge Strom zurückgeben: rechtlich sauber, technisch serienreif. Was das für die Energiekosten von Gewerbe und Industrie bedeutet, und wie der Einstieg gelingt.

Für Gewerbe & Industrie mit eigenem Fuhrpark Thema Vehicle-to-Building (V2B) Stand Juli 2026

Das Wichtigste zuerst

Vier Antworten, bevor Sie weiterlesen.

Ist das überhaupt erlaubt?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 sind die beiden großen Hürden gefallen: keine doppelten Netzentgelte mehr für rückgespeisten Strom, keine Stromsteuer-Falle am eigenen Standort. Seit März 2026 regelt eine neue VDE-Norm den Netzanschluss verbindlich.

Was bringt es wirtschaftlich?

Anders als bei Privatkunden zählt im Gewerbe nicht der Börsenstrompreis, sondern Ihr Leistungspreis: Jedes Kilowatt gekappte Lastspitze spart je nach Netzgebiet einen dreistelligen Euro-Betrag, Jahr für Jahr. Dazu kommt mehr Eigenverbrauch Ihrer PV.

Welche Fahrzeuge können das?

Die Serienmodelle kommen gerade: BMW verkauft das erste kommerzielle Angebot, VW, Mercedes, Renault, Hyundai und Kia folgen 2026/27. Pool- und Dienstwagen sind die realistischen ersten Kandidaten, denn sie stehen ohnehin die meiste Zeit am Standort.

Was brauche ich dafür?

Bidirektionale DC-Wallboxen (Preise fallen 2026 auf 1.500 bis 4.000 €), ein intelligentes Messsystem und ein Energiemanagement, das Lastgang, Netzentgelte und Fahrzeuge in einem Fahrplan zusammen optimiert.

Die Rechtslage

2026 ist das Jahr,
in dem die Blockade fiel.

Jahrelang war bidirektionales Laden ein Pilotprojekt-Thema. Nicht weil die Technik fehlte, sondern weil das Recht es unwirtschaftlich machte. Das hat sich geändert:

Keine doppelten Netzentgelte mehr

In Kraft seit 01.01.2026

Die EnWG-Novelle vom November 2025 stellt E-Fahrzeuge stationären Speichern gleich (§ 118 EnWG). Strom, der ins Fahrzeug und wieder heraus fließt, zahlt Netzentgelte nur noch einmal. Vorher war genau das der Renditekiller.

Stromsteuer am Standort gelöst

In Kraft seit 01.01.2026

Wer Strom aus dem Fahrzeug zurückspeist, gilt nicht mehr als Energieversorger (§ 5a StromStG). Wird der Strom direkt am Standort verbraucht (genau das ist Vehicle-to-Building), fällt keine zweite Stromsteuer an.

Netzanschluss verbindlich geregelt

Gilt seit 01.03.2026

Die VDE-AR-N 4105:2026-03 behandelt Fahrzeug plus Wallbox als Erzeugungsanlage. Bei DC-Wallboxen genügt das Zertifikat der Wallbox, das Fahrzeug muss nicht einzeln zertifiziert werden. Das macht die Anmeldung planbar.

Rückspeisung ins öffentliche Netz (V2G)

Noch offen

Für den Verkauf ins Netz fehlt noch eine Festlegung der Bundesnetzagentur (erwartet Ende 2026) und eine letzte Steuerfrage. Deshalb setzt dieser Leitfaden auf V2B: Entladen hinter dem eigenen Netzanschluss. Das ist heute schon sauber, und der größere Hebel liegt ohnehin dort.

Das Prinzip

Laden, wenn Strom günstig ist.
Entladen, wenn er teuer wäre.

Vehicle-to-Building heißt: Ihre Fahrzeuge arbeiten wie ein Batteriespeicher, nur dass Sie die Batterien bereits gekauft haben. Vier Regeln machen daraus ein System:

Warum das zu Ihrem Lastgang passt: Pkw stehen im Schnitt über 23 Stunden am Tag. Pool- und Dienstfahrzeuge stehen davon die meiste Zeit am Firmenstandort, und zwar genau dann, wenn PV-Überschuss und Lastspitzen anfallen. Verfügbarkeit ist planbar, nicht zufällig.

Was dabei herauskommt Modellrechnung

Zehn Fahrzeuge, ein spürbarer Effekt.

Ein Modellbetrieb, wie wir ihn täglich sehen: Produktionsunternehmen in NRW, Mittelspannungsanschluss, 2 GWh Jahresverbrauch, 480 kW Lastspitze, 400 kWp Dach-PV, zehn elektrische Poolfahrzeuge an bidirektionalen 11-kW-Wallboxen. Die Zahlen sind illustrativ und hängen von Lastgang, Netzgebiet und Fuhrparknutzung ab.

V2B-Effekt · Modellbetrieb, Jahr 1
Steuerbare Entladeleistung (10 × 11 kW, davon konservativ 6 Fahrzeuge angesteckt)66 kW
Dauerhaft gekappte Lastspitze (mit Sicherheitsmarge)60 kW
Leistungspreis Mittelspannung, ≥ 2.500 Benutzungsstunden (reales NRW-Preisblatt 2026)134,32 €/kW
Ersparnis Leistungspreis≈ 8.100 €/Jahr
Mehr PV-Eigenverbrauch statt Einspeisung (≈ 33.000 kWh verschoben)≈ 2.500 €/Jahr
Gesamteffekt Fuhrpark≈ 10.600 €/Jahr
≈ 1.060 € pro Fahrzeug und Jahr, mehr als die gedeckelten Privatkunden-Angebote der Autohersteller (720 €/Jahr), ohne Bindung an eine Marke oder einen Stromtarif.

Der Einstieg

In vier Schritten zum Fuhrpark-Speicher.

Ehrlicher Hinweis zum Zeitfenster: Serienfahrzeuge mit Rückspeisung kommen gerade erst auf den Markt; Transporter folgen später. Wer jetzt mit Schritt 1 und 2 beginnt, hat die Infrastruktur, die Daten und den Business Case fertig, wenn die Fahrzeuge da sind, und verliert bis dahin kein Geld, sondern spart bereits durch gesteuertes Laden.

Warum wattsinn

Wir rechnen in Netzentgelten,
nicht nur in Börsenpreisen.

Die V2G-Angebote der Autohersteller vermarkten Ihre Fahrzeugbatterie am Strommarkt, für pauschal gedeckelte Beträge. Für einen Industriestandort ist das die falsche Messlatte:

Der Standort zuerst

Leistungspreis

Der größte Hebel liegt in Ihrem Netzentgelt: Lastspitzen, Benutzungsstunden, Hochlastzeitfenster. wattsinn optimiert Fahrzeuge, PV und Batteriespeicher gegen genau diese Größen, mit demselben Optimierer, der heute schon Großspeicher fährt.

Ein Fahrplan für alles

System

PV, stationärer Speicher, Ladepunkte und künftig rückspeisende Fahrzeuge laufen in einem gemeinsamen Fahrplan, nicht in drei Apps dreier Hersteller, die gegeneinander arbeiten.

Steuerung am Standort

Vor Ort

Ein Industrie-Rechner im Schaltschrank steuert lokal weiter, auch wenn die Internetverbindung ausfällt. Abfahrtszeiten und Lastgrenzen werden vor Ort eingehalten, nicht in einer fernen Cloud.

Herstellerunabhängig

Offen

Offene Standards statt Markenbindung: Ihre Fahrzeuge bleiben Ihre Fahrzeuge, Ihre Wallboxen Ihre Wahl, und der Ertrag bleibt an Ihrem Standort statt im Tarifmodell eines Konzerns.

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Was bringt V2B
an Ihrem Standort?

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Quellen & Hinweise

Rechtslage: EnWG-Novelle v. 13.11.2025 (BGBl. 22.12.2025, § 118 Abs. 6 EnWG, wirksam 01.01.2026) · Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes (BGBl. I 2025 Nr. 340, § 5a StromStG) · VDE-AR-N 4105:2026-03 · BNetzA-Festlegungsverfahren „MiSpeL" (Az. 618-25-02, laufend) · Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 20/14985 (14.02.2025). Wirtschaftlichkeit: Agora Verkehrswende / Reiner Lemoine Institut, „Bidirektionales Laden" (Analyse Nr. 137, 11/2025) · Preisblatt eines NRW-Verteilnetzbetreibers 2026 (Mittelspannung, ≥ 2.500 Bh) · FfE-Feldtests BDL/unIT-e² · Herstellerangaben zu Wallbox-Preisen und V2G-Tarifen (Stand 07/2026).

Alle Rechenbeispiele sind illustrativ; tatsächliche Ergebnisse hängen von Lastgang, Netzgebiet, Fuhrparknutzung und Strompreisentwicklung ab. Dieses Whitepaper ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

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